Finanzdienstleistungen für Unternehmen
Aktuelle Hinweise: Für Unternehmen gilt seit 01.08.2022 das Nachweisgesetz (NachwG) in seiner neuen Fassung. Durch die umfassenden, arbeitgeberseitigen Informations- und Dokumentationspflichten stellt sich die Frage, ob auch die betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung vom Schriftformerfordernis des Nachweisgesetzes betroffen ist.
Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Schreiben vom 7. Juli 2022, dass nach Auffassung des BMAS das Nachweisgesetz auf Betriebsrenten in der speziellen Form der Entgeltumwandlung nicht anwendbar ist.
Inwieweit das Nachweisgesetz auf andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge anzuwenden ist und ob sich andere rechtliche Hürden bzw. Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen ergeben, prüfen wir gerne persönlich und individuell für Sie.
Beratung für Unternehmen
Wurde Ihre Produktionshalle von einem Krankenversicherungsspezialisten versichert? Hat Ihr Spezialist für die betriebliche Altersvorsorge dem Vorstand des Unternehmens alle wichtigen Punkte zur Rechtsschutzversicherung erläutert? Besparen Ihre Mitarbeiter die "beste" Betriebsrente und sind Sie als Arbeitgeber in der Haftung für die Abweichung von den versprochenen Rentenwerten?
Unser Beratungskonzept setzt jederzeit auf die Experten des jeweiligen Fachbereiches.

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch wissen Sie, ob sich eine Zusammenarbeit mit uns als vorteilhaft für Sie herausstellt. Nach einer individuellen Ausarbeitung zeigen wir Ihnen klar mögliche und nötige Verbesserungen und Kosteneinsparungen auf. Denn wir wissen, was Wirtschaftlichkeit für Sie bedeutet. Jede Beratung wird rechtssicher dokumentiert und die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen überprüft - nur so wissen Sie, dass Sie auf der sicheren Seite sind.